Mehrwertsteuer: Das absurde System

Gastronomie
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  Bern|12.05.2022 Ist denn das die Möglichkeit? Der Steuersatz für Hygieneartikel schafft es bis in Schweizer Ratsstuben! Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Das absurde System strotzt nur so vor Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten. Sofort abschaffen! (auf Titel klicken/wischen)

 

(Forts.) Das Schlimmste kommt aber erst: Schieberfirmen und Kriminelle haben in den unterschiedlichen Steuersätzen Europas Geschäftsmöglichkeiten ("Karussellgeschäfte") entdeckt. Dieser Rückerstattungsbetrug lässt sich trotz neuer IT-Tools wie Xpider nur schwer gerichtlich verfolgen (Stand Mai 2022). Die Schätzungen über den Schaden gehen weit auseinander - er dürfte allein in der Bundesrepublik Deutschland gegen 75 Milliarden Euro betragen. Das sind gut und gern gegen 500 Milliarden EU-weit. Diese Zahlen stellen frühere Schätzungen - etwa 170 Milliarden im Jahre 2016 - in den Schatten (s.unten).
Zu den weiteren Verhandlungen im Schweizer Nationalrat (entspricht dem Bundestag); u.a. kam die "Steuerbefreiung" von international agierenden Internethändlern wie Amazon zur Sprache, die inländische Firmen stark benachteiligt.  Mehr..

Der Kommentar von artichox-Chefredakteur Christian Meyer (aktualisiert)

Abschaffen. Das ganze System Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (ust) krankt, ist ein bürokratisches Unding, das ständig Abgrenzungsprobleme und neue, absurde Ungerechtigkeiten hervorruft - und das abgeschafft gehört. Ausserdem werden EU-weit Betrügereien in dreistelliger Milliardenhöhe begangen (s.unten).  Den Ursprung der Umsatzsteuer im zweistelligen Prozentbereich muss man in Ländern suchen, in denen Steuerhinterziehung zum Alltag gehört.  Dort stellt die schwarze Kasse eines der wenigen Mittel des Individuums dar, um korrupten Regierungen Paroli zu bieten. In einem Land wie die Schweiz beispielsweise ist das wahrheitsgetreue Ausfüllen der Steuererklärung immer noch Ehrensache. Die Umsatzsteuer, diese ungeliebte zusätzliche Steuer, hat undemokratische Züge und gehört definitiv nicht zu unserer Kultur. Die ust wurde zudem in zahlreichen Ländern eingerichtet, weil sie der Regierung mehr Macht verleiht. Das gefiel auch Schweizer Politikern. Auch hierzulande kann nun die Classe Politique beliebig an der Steuerschraube drehen, die Sätze per Dekret festlegen - und schlimmstenfalls das Geld mit beiden Händen ausgeben. Wohlweislich wurde dies damals im Abstimmungskampf nie erwähnt. Ausserdem war es im Sinne der damaligen EU-Befürworter, die im Zuge des vorauseilenden Gehorsams die Angleichung an EU-Praktiken ermöglichen wollten. Jene, die an den verordneten Steuersätzen rütteln wollen, bleibt nur der zeitraubende und teure Initiativweg - siehe Gastrosuisse im Jahre 2017.
Brauchen wir zwei parallele Steuersysteme? Die Diskussion um die ungeliebte Mehrwertsteuer, welche besonders Wirte, Hoteliers, Handwerker, Gewerbetreibende, Klein- und Einzelunternehmer mit Extraschichten und Sonntagsarbeit im Büro bestraft, muss demnach wieder aufgenommen werden. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers, Steuern einzutreiben. Dies ist Sache des Staates. Ältere Semester erinnern sich: Das waren noch Zeiten, als in den 1970er Jahren politische Schwergewichte wie der ehemalige Gastrosuisse-Präsident Pierre Moren den ersten Versuch bodigten, das Mehrwertsteuer-Gesetz einzuführen. Zahlreiche Wirte beteiligten sich damals mit dem Auflegen von Tischsets an der Gäste-Unterschriftensammlung.
In der Schweiz würde die Streichung der Mehrwertsteuer ein 25-Milliarden-Loch (Stand 2022) in die Staatskasse reissen. Woher das Geld hernehmen? Von minimalsten Abgaben im Promille-Bereich auf Umsätze im Finanzsektor!

Frühere Beiträge zu Mehrwertsteuer...

EU/2016|Mehrwertsteuer: 170 Milliarden jährlich - und das ist nur die Spitze des Eisbergs.  Steuerschieber ergaunern gigantische Beträge durch sogenannte Karussell-Geschäfte. Die Schätzungen belaufen sich auf jährliche 170 Milliarden Euro. Auch die Schweiz ist betroffen. Informationen werden aber wohlweislich unter dem Deckel gehalten. Längst ist klar: Diese ungerechte und betrugsanfällige Steuer gehört abgeschafft. Ausserdem ist es nicht Aufgabe des Steuerpflichtigen, für den Staat den Steuereintreiber zu spielen (s.unten). Mehr...

 

Weitere Beiträge zu Mehrwertsteuer abschaffen! (s.auch unten) Mehr...

Mehrwertsteuer-Rückerstattungsbetrug geht europaweit in die Milliarden. Das kranke System gehört sofort abgeschafft, weil besonders Kleingewerbetreibende, Hoteliers und Gastronomen zu Arbeiten im Büro verdonnert werden, die eigentlich der Staat erledigen sollte (s. auch unten). Und: Nicht nur multinational agierende Firmen, sondern zunehmend auch Verbrecherorganisationen wie der "Daesh"/IS ergaunern mit Rückerstattungs-Manipulationen Riesensummen. Mehr...

NZZ publiziert Artikel von Patrick Marty vom Detailhandel Schweiz (IG DHS mit Migros, Coop und weiteren grossen Einzelhändlern, siehe unten). Die Gastrosuisse-Initiative schaffe vor allem neue Ungerechtigkeiten: Konsumentinnen und Konsumenten würden schliesslich die Zeche für eine neue einseitige Bevorzugung des Gastgewerbes bezahlen. Der reduzierte Steuersatz für Lebensmittel müsste nach vorläufigen Berechnungen von 2,5 auf 3,8 Prozent angehoben werden. Mehr...

Streitgespräch: Argumente der Befürworter stossen auf taube Ohren. Die wöchentliche SRF-Sendung Arena widmete sich der kommenden Mehrwertsteuer-Abstimmung am 28. September. Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer ortet in der ungleichen Besteuerung zwischen Restaurant und Take-away ganz richtig eine Diskriminierung.  Er fordert eine Gleichbehandlung. Normalerweise sollte dies auch bei den Steuern der Fall sein. Im Gastgewerbe werde dies aber nicht angewendet. Seit Einführung der Mehrwertsteuer (MWST) werde das Gastgewerbe benachteiligt. Bundesrätin Widmer-Schlumpf verteidigte die unterschiedliche Besteuerung  mit den bekannten Argumenten: Wirte würden mehr Serviceleistungen erbringen als beispielsweise ein Take-Away-Betrieb. Deshalb käme der Normalsatz von 8 Prozent zur Anwendung, während für Take-Aways der reduzierte Satz für Nahrungsmittel, etc., von 2,5 Prozent gelte. Platzer versuchte, dieses Argument mit Beispielen aus dem Mode- und Möbelhandel zu entkräften: Einerlei, ob Möbel nach Hause geliefert, selbst abgeholt oder im Internet bestellt und selbst montiert würden, der Steuersatz bleibe gleich. Ebenso im Modehandel. Wer im Geschäft einkaufe oder sich das Kleidungsstück nach Hause liefern lasse, werde mit dem Normalsatz besteuert. Mehr...

Schweiz: Was heisst schon "Schluss mit der Diskriminierung" im Wortlaut der Gastrosuisse-Initiative?   Mehr über die Mehrwertsteuer bei der NZZ...

 

 

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