14.09.2025|Berlin - Zürich|aktualisiert|Gruppe bestellt im Restaurant - wer bezahlt?| Gastgeber werden in der Publikumspresse regelrecht vorgeführt, weil sie nachträgliches Splitting ablehnen.
Zum Kommentar von artichox-Chefredakteur Christian Meyer
(Forts.) Dabei entstehen unnötige Diskussionen im Lokal und böse Kommentare in den Medien, die sich bei richtiger Vorgehensweise der Gastgeber erübrigen würden. Um Klarheit über die Art der Rechnung von mehreren Personen im Restaurant zu erlangen, sollte sich das Bedienungspersonal zwingend mit den Gästen absprechen. Und zwar vor Aufnahme der Bestellung. Entsprechende (freundliche) Hinweise beim Eingang und auf der Speisekarte dürfen zudem nicht fehlen. So einfach ist das.
Insofern spricht die Situation am Tisch für sich: Beispielsweise bei zehn Personen, die auf Reisen, nach der Arbeit/Sitzung/Schulung/ Teamarbeit einkehren. Anders liegt der Fall, wenn etwa zwei Paare Platz nehmen. Wobei im Zweifelsfall eine beiläufige Frage nach der Art der Rechnung sicherlich nicht als Aufdringlichkeit empfunden wird. In beiden Fällen: So viel Kompetenz muss sein - die entsprechende Instruktion der Mitarbeitenden gehört zu den Pflichten des Restaurantleiters.
Denn für das Servicepersonal ist es bei Hochbetrieb unzumutbar, beim Aufbrechen der Gruppe (die womöglich noch in Eile ist) die Rechnung auseinanderzudröseln und schlimmstenfalls noch die Kosten von Wein in Flaschen je nach Trinkfreudigkeit individuell aufzuteilen. Man glaubt es kaum, Menschen können sehr kleinlich sein. Wozu haben wir denn moderne Kassensysteme, die eine Aufteilung explizit vorsehen (Splitting)? Ausserdem: Apps wie Twint, PayPal, Splitwise oder Tricount (siehe auch unten) bieten spezielle Funktionen der Geldüberweisung, um das Aufteilen der Beträge untereinander zu vereinfachen. Aber reden muss man mit den Gästen.
Und zum Schluss noch ein rechtlicher Hinweis: Die Diskussion, ob Gastgeber dazu befugt sind, Einzelbezahlung abzulehnen, ist wohl Juristenfutter, weil der D-Verbraucherschutz unsere Meinung nicht teilt: Selbstverständlich kommt rechtlich gesehen ein Kaufvertrag zwischen Wirt und Gast (mündlich) zustande, der bei Einzelbestellung auch Einzelbezahlung ermöglichen muss. Doch wenn der Gastgeber seine Verkaufsbedingungen klar kommuniziert, darf er logischerweise auf sein Hausrecht pochen. Die gleiche Frage stellt sich übrigens immer wieder bei der Ablehnung von Kleinkindern als Gäste im Restaurant. Wobei sich die Gesetzeshüter im Streitfall wie üblich das letzte Wort vorbehalten: Diskriminierung von bestimmten Gästegruppen ist untersagt.
(c) 2025 artichox - Christian Meyer, Publikation mit Quellenangabe
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Nun muss man wissen: Der autofreie Ort hat während der Sommer- und Wintersaison zu wenig Wasser. Nahezu jeden Liter Leitungswasser wird per Bergbahn hochgefahren. Abgefüllt wird das Wasser, genannt "Mürrenwasser", in Mehrweg- Glasflaschen an einer Quelle im Lauterbrunnental. Es ist klar, dass erhebliche Kosten entstehen. Ganz klar ferner, dass eine deutliche und klare Deklaration auf der Getränkekarte des Restaurants ein Muss ist. Die Geschäftsleitung der Bergbahn, die gleichzeitig mehrere Gastronomiebetriebe in Mürren und auf den umliegenden Anhöhen betreibt, sagt dazu: Der Preis sei auf der Karte deklariert. Eine Restaurantbesucherin macht indessen ihrem Ärger Luft und macht Stimmung gegen Bergbahn und Restaurant in den Medien. Erbost berichtet sie, sei vom Preis des teuren "Mürrenwassers" überrascht worden. Mehr...
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