03.09.2025|Berlin|Verbraucherzentrale Bundesverband VZB|Eine ausführliche Aufstellung über Rechte der Gäste und Gastgeber liefert die VZB-Website. Bitte beachten: Bestimmte Abweichungen bestehen in Österreich und in der Schweiz. Hier noch unsere Meinung zu Gästen, die Qualität und Geschmack eines Tellers auch ohne offensichtliche Herstellungsfehler (etwa nicht durchgebratenes Hähnchen) beanstanden: Diese Frage stellt sich im gut geführten Betrieb nicht. Wenn es sich nicht um notorische Nörgler handelt, sollte das Gericht umgehend ersetzt, bzw. eine Alternative angeboten werden. Mehr...
auf Titel wischen/klicken
Der Versandhändler Otto hatte die Burgerläden wegen des ähnlich klingenden Namens verklagt. – Quelle: https://www.shz.de/20393987 ©2018